Die überarbeitete Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) nimmt bereits seit dem Jahr 2017 Gewerbetreibende verstärkt in die Pflicht, indem sie zur getrennten Sammlung, Beförderung und Entsorgung von gewerblichen Abfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen verpflichtet.
Grundsätzlich gilt: Recycling hat immer Vorrang! Folgende Abfallfraktionen sind dafür definiert:
Die notwendige Trennung in die sieben Abfallfraktionen gelingt nicht immer einwandfrei. Die verbleibenden Abfallgemische dürfen laut Gesetzgeber nur noch vorbehandelt und aufbereitet entsorgt werden. Diese ab 01.01.2019 verpflichtende, fachgerechte Entsorgung übernehmen wir als Fachbetrieb für Sie.
In folgenden Fällen kann eine Ausnahmeregelung beantragt werden:
Trifft einer der Punkte für Sie zu, sollten Sie aktiv werden und einen Ausnahmefall beantragen. Haben Sie Fragen zur Ausnahmeregelung?